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KI-Kennzeichnungspflicht virtuelle Assistenz: Was du seit August 2026 wissen musst

  • Autorenbild: Vivendum Assekuranz
    Vivendum Assekuranz
  • vor 2 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit
KI-Kennzeichnungspflicht virtuelle Assistenz: Was seit August 2026 gilt und welche Versicherung schützt

Seit dem 2. August 2026 gilt in Deutschland und der gesamten EU eine neue gesetzliche Pflicht, die viele virtuelle Assistenzen noch gar nicht auf dem Schirm haben. Die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 des EU AI Acts ist in Kraft, und wer KI-generierte Inhalte gewerblich veröffentlicht, ohne sie zu kennzeichnen, riskiert Abmahnungen und empfindliche Bußgelder.


Das betrifft dich. Direkt. Denn als VA erstellst du täglich Content für deine Kunden, postest in deren Social-Media-Kanälen, schreibst Newsletter, gestaltest Bilder. Und wenn dabei KI-Tools im Spiel sind, greift ab sofort dieses Gesetz.



Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 EU AI Act?


Artikel 50 des EU AI Acts verpflichtet alle, die KI-generierte Inhalte gewerblich einsetzen und veröffentlichen, diese klar als solche zu kennzeichnen. Das Ziel: Verbraucher sollen erkennen können, ob ein Bild, ein Video, ein Audioinhalt oder ein Text von einer künstlichen Intelligenz erstellt wurde.


KI-Kennzeichnungspflicht virtuelle Assistenz: Deine Rolle als Betreiberin


Wichtig dabei: Du bist als VA sogenannte Betreiberin oder Deployerin. Das bedeutet, du trägst die volle Haftung für veröffentlichte Inhalte, auch wenn du sie nur im Auftrag deiner Kunden erstellst und veröffentlichst.


KI-Kennzeichnungspflicht virtuelle Assistenz: Was genau muss gekennzeichnet werden?


Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht pauschal für alles. Hier sind die wichtigsten Unterscheidungen:


Immer kennzeichnungspflichtig: KI-generierte Bilder, Videos und Audios, die fotorealistisch oder täuschend echt wirken. Also: KI- Produktbilder, KI-Portraits, KI-Stimmen in Videos, synthetische Models in Kampagnen. Auch sogenannte Deepfakes, also realistisch wirkende Darstellungen von echten oder nicht existierenden Personen, fallen immer darunter.

Bei Texten gilt das Text-Privileg: Wer nach dem Schreiben mit KI- Unterstützung die redaktionelle Verantwortung als Mensch übernimmt, also den Text fachlich prüft, anpasst und namentlich verantwortet, muss nicht kennzeichnen. Ohne diesen Schritt aber schon.


Was das für deinen VA-Alltag bedeutet: Wenn du mit Midjourney, DALL-E oder ähnlichen Tools Bilder für Kundenkanäle erstellst und diese direkt postest, ist das kennzeichnungspflichtig. Wenn du mit ChatGPT einen Social-Media-Post schreibst, ihn aber nicht selbst überarbeitest und prüfst, ist das ebenfalls kennzeichnungspflichtig.


Was droht bei Verstößen?


Die Zahlen sind eindeutig. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro vor. In der Praxis werden die Beträge für Selbstständige natürlich deutlich niedriger ausfallen. Aber das ist nicht das einzige Risiko.


Experten erwarten, dass die Durchsetzung ähnlich wie bei der DSGVO über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen laufen wird. Das bedeutet: Mitbewerber oder Abmahnanwälte können aktiv nach Verstößen suchen und kostenpflichtige Abmahnungen verschicken. Und die Kosten, einen solchen Brief abzuwehren, können schnell in den vierstelligen Bereich gehen.


Eine Abmahnung trifft nicht nur den Geldbeutel. Sie kostet Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall den Ruf bei deinen Kunden.



Was viele nicht wissen: Die Versicherung spielt hier eine wichtige Rolle


An dieser Stelle wird es für dich als selbstständige VA direkt relevant. Denn es gibt eine wichtige Unterscheidung, die du kennen solltest.


Bußgelder sind nicht versicherbar. Das ist in Deutschland gesetzlich ausgeschlossen. Wer eine Geldbuße zahlt, zahlt sie selbst. Kein Versicherer kann das übernehmen.


Abmahnkosten und Rechtsstreitigkeiten sind versicherbar. Wenn du eine Abmahnung erhältst und sie anfechten möchtest, entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Genau dafür ist ein Firmenrechtsschutz da. Mit dem richtigen Rechtsschutz für deine selbstständige Tätigkeit werden diese Kosten übernommen, und du kannst dich mit professioneller Unterstützung gegen unberechtigte Abmahnungen zur Wehr setzen.


Schäden, die bei deinen Kunden entstehen, können versicherbar sein. Wenn ein Kunde durch nicht gekennzeichnete KI-Inhalte, die du für ihn erstellt hast, einen nachweisbaren wirtschaftlichen Schaden erleidet, kann das ein echter Vermögensschaden sein. Genau das deckt eine Berufshaftpflicht für virtuelle Assistenzen ab.


Was du jetzt konkret tun solltest


Schritt 1: Bestandsaufnahme. Welche KI-Tools nutzt du in deiner täglichen Arbeit? ChatGPT, Midjourney, DALL-E, Canva AI, Adobe Firefly? Mach eine ehrliche Liste.


Schritt 2: Workflow überprüfen. Prüfst du KI-generierte Texte vor der Veröffentlichung redaktionell und übernimmst du namentlich die Verantwortung? Dann bist du bei Texten auf der sicheren Seite. Für Bilder und Videos gilt das nicht.


Schritt 3: Kennzeichnung einführen. Für KI-generierte Bilder und Videos reichen kurze, klare Hinweise wie "Erstellt mit KI" oder "KI- generiertes Bild". Das muss wahrnehmbar sein, nicht versteckt im Impressum.


Schritt 4: Versicherungsschutz prüfen. Hast du einen Firmenrechtsschutz, der Abmahnungen abdeckt? Hast du eine Berufshaftpflicht, die echte Vermögensschäden aus deiner digitalen Dienstleistung absichert? Wenn du dir unsicher bist, lass deinen Schutz prüfen.


Geht nicht, gibt's nicht. Aber "ich wusste das nicht" schützt leider nicht vor einer Abmahnung.



Fazit: Kurz und klar


Die KI-Kennzeichnungspflicht ist neu, sie ist relevant und sie betrifft dich als VA direkt. Das Gesetz ist kein Bürokratiemonster, das du fürchten musst. Es ist eine klare Spielregel, die du kennen und einhalten kannst.


Und wer auf der sicheren Seite stehen möchte, kümmert sich nicht nur um den Workflow, sondern auch darum, dass der Versicherungsschutz zu der Arbeit passt, die man heute macht.


Du bist unsicher, ob dein aktueller Schutz das alles abdeckt? Dann lass uns das gemeinsam anschauen.






 
 
 

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